0 Stellplätze frei!

Herzlich Willkommen auf dem Womopark Sinsheim,

 

dem Stellplatz für Wohnmobile und Wohnwägen.

Wir möchten Ihnen die Zeit, die Sie in unserer schönen Stadt verbringen, so angenehm wie möglich gestalten. Voraussetzung für einen ungetrübten Aufenthalt ist dabei besonders gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.

Die nachfolgenden Regelungen bitten wir daher unbedingt zu beachten:

N U T Z U N G S O R D N U N G

  • Der Stellplatz verfügt über bis zu 34 Stellplätze (je nach Größe der Wohnmobile) und ist ganzjährig durchgehend geöffnet. Mit der Einfahrt auf den Womopark wird die Nutzungsordnung anerkannt. Einige Bereiche des Stellplatzes werden videoüberwacht.
  • Die Benutzung des Platzes ist nur für amtlich zugelassene Wohnmobile und kurze Wohnwägen (Gesamtlänge bis max. 7,5 m) freigegeben. Nicht zugelassen sind PKWs. Nach Abstellen des Wohnwagens muss der PKW vom Womopark entfernt werden. Hierzu ist zuerst am Kassenautomaten mit der Womopark-Sinsheim-Karte einzuchecken. Danach kann der PKW mit Hilfe der Womopark-Sinsheim-Karte wieder den Womopark verlassen. Eine Zu- und Ausfahrt ist während der gewählten Aufenthaltsdauer jederzeit möglich.
  • Der Stellplatz darf ausschließlich zum vorübergehenden Abstellen von Wohnmobilen/Wohnwägen für touristische Zwecke und damit auch zum vorübergehenden Aufenthalt der damit reisenden Personen genutzt werden. Das Aufstellen von Zelten ist nicht gestattet. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 7 Tage.
  • Für den Aufenthalt wird pro Wohnmobil/Wohnwagen (inkl. 2 Personen) ein Entgelt in Höhe von 12,00 € für 24 Stunden sowie für jede weitere Person ab 12 Jahren in Höhe von 2,00 € erhoben. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise ist nicht möglich.
  • Auf dem Stellplatz befinden sich Duschen und Toiletten. Duschwasser kostet 0,50 € pro Minute. Die Nutzung der Toiletten ist im Stellplatzentgelt inbegriffen. Der Zutritt zu den Duschen und Toiletten erfolgt mit der am Kassenautomaten eingecheckten Womopark-Sinsheim-Karte.
  • Jeder Stellplatz verfügt über einen Stromanschluss (16 Ampere). Das Entgelt beträgt 1,00 € je Kilowattstunde.
  • WLAN (SinsFREE-WIFI) steht kostenlos zur Verfügung.
  • Zur Versorgung mit Frischwasser steht eine Versorgungsstation zur Verfügung. Das Entgelt für Frischwasser beträgt 1,00 € für ca. 100 Liter.
  • Die Entsorgung von Grauwasser und Fäkalien ist im Stellplatzentgelt inbegriffen und nur in der Entsorgungsstation zulässig. Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Stellplatz nicht erlaubt. Müll muss umweltgerecht getrennt und in den aufgestellten Müllbehältern entsorgt werden. Die Müllentsorgung in haushaltsüblichen Tagesmengen ist im Stellplatzentgelt inbegriffen.
  • Das Grillen mit Holzkohle oder anderen Rauch entwickelnden Brennmaterialien ist nur mit zugelassenen Gerätschaften gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug oder Qualm sind zu vermeiden. Es sollten vorzugsweise Gas- oder Elektrogrills genutzt werden.
  • Es ist nicht gestattet, Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde, Kühlschränke u.a.), außerhalb des Wohnmobiles/Wohnwagens aufzustellen oder zu nutzen. Gasflaschen dürfen nicht außerhalb der Wohnmobile/Wohnwägen gelagert werden. Die Nutzung von Aggregaten oder das Laufenlassen von Motoren ist nicht zulässig.
  • Hunde jeder Größe müssen angeleint gehalten werden. Das „Gassi-Führen“ ist nur außerhalb des Stellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen. Auch das „kleine Hundegeschäft“ auf den Grünflächen ist nicht gestattet.
  • Die Nachtruhe dauert von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit auf geringe Lautstärke zu reduzieren. Aus Rücksicht auf andere Nutzer des Stellplatzes und Nachbarn sollen in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen, vermieden werden.
  • Auf dem Stellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes, wie z.B. Verkaufsaktivitäten und Schaustellungen, verboten.
  • Bitte verlassen Sie den Wohnmobilpark so, wie sie ihn vorgefunden haben.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung sind die Stadtwerke bzw. die von ihr beauftragten Personen berechtigt, das Hausrecht auszuüben und Platzverweise auszusprechen. Die Nichtbeachtung eines Platzverweises kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger oder sonstige Gegenstände werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.

H A F T U N G

Das Betreten und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird kein Winterdienst durchgeführt.

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Strom- und/oder Trinkwasserversorgung verursacht werden, sowie für Schäden, die durch andere Nutzer, Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

Die Nutzer haften für sämtliche schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verur­sachten Schäden. Die Nutzer sind verpflichtet, alle Schäden unverzüglich anzuzeigen.

I N F O R M A T I O N

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf unserem Womopark und eine interessante und erholsame Zeit in Sinsheim. Einen Stadtplan und weitere Informationen finden Sie am Infopunkt im Einfahrtsbereich.